ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: Juni 2018)


1. Die folgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen liegen allen, auch zukünftigen Geschäften mit uns zugrunde, soweit nicht ausdrücklich von uns andere Bedingungen schriftlich vereinbart worden sind. Die Basis des Vertrages sind die Incoterms, neueste Ausgabe.

2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande oder wenn Bestellungen von uns ausgeführt worden sind. Änderungen, Ergänzungen und/oder die Aufhebung eines Vertrages oder dieser Bedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Preise verstehen sich netto, und erhöhen sich jeweils um die für das Geschäft vorgeschriebenen Steuern und Abgaben.

3. Die Zahlung ist gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen des Verkaufskontraktes zu leisten. Der Abzug von Skonto bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. Als Fälligkeit der Zahlung gilt der Eingang der Zahlung auf unseren Konten. Bei Zahlungsverzögerungen werden unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig. Wird der Zahlungsverzug auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht beseitigt, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

4. Die angegebenen Liefertermine sind keine Fixtermine. Verzögert sich unsere Lieferung, so ist vom Käufer eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Unsere Lieferverpflichtung besteht vorbehaltlich der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. In Fällen in denen sich unser Vorlieferant auf höhere Gewalt und sonstige Umstände beruft, die ihn entschädigungslos leistungsfrei machen, sind wir gegenüber unseren Kunden ebenfalls von der Leistung befreit. Können wir nicht pünktlich liefern, informieren wir den Käufer unverzüglich. Können wir auch nach angemessener Verlängerung nicht liefern, sind sowohl der Käufer als auch wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Lieferant hat seine Verpflichtungen erfüllt, nachdem er die Ware in kontrahierter Qualität und Verpackung in Übereinstimmung mit den Incoterms an den vereinbarten Lieferort verbracht hat. Die Gefahr geht auf den Käufer über, so wie es die vereinbarten Incoterms, in neuester Fassung, vorsehen.

5. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die uns aus irgendeinem Rechtsgrund aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer zustehen, unser Eigentum. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit fremden Stoffen durch den Besteller erwerben wir Miteigentum zu dem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware entspricht.

6. Die Mängelanzeige hat nach § 377 HGB zu erfolgen, spätestens jedoch innerhalb von 6 Wochen nach Anlieferung am Bestimmungsort, schriftlich mitzuteilen. Geschieht dies nicht, gilt die Ware hinsichtlich dieser Mängel als genehmigt.

7. Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist unser Firmensitz in Pforzheim. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer, auch bei Lieferungen ins Ausland, gilt ausschließlich deutsches Recht, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen. Sollten diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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